Brandschutzunterweisung Ihrer Mitarbeiter
Betrieblicher Brandschutz gemäß § 10 ArbSchG
Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, geeignete Notfallmaßnahmen im Bezug auf Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen. .
Alle Beschäftigten müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungseinrichtungen etc.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Gebäuderäumung, Flucht- und Rettungswege, Sammelplatz) unterwiesen werden.

Ansprechpartner
Herr
Christian Grunow
Tel: 02161 46862-140
ausbildung(at)drk-mg.de
Hohenzollernstr. 214
41063 Mönchengladbach
Dauer: ca. 3,5 Stunden je nach Teilnehmerzahl
Kosten: 400 € / Kurs
Sie wünschen besondere Inhalte,
wir unterbreiten Ihnen auch ein individuelles Angebot
Teilnehmer: max. 15 Teilnehmer
Ort der Ausbildung: bei Ihnen vor Ort
Termine: nach Absprache
Inhalte: Brandschutzunterweisung und
praktische Löschübung (Brandsimulator)
Voraussetzungen für eine „Brandschutzunterweisung“ bei Ihnen:
- Mindestens eine 50qm Freifläche auf ihrem Firmengelände für die praktische Löschübung
- Wasseranschluss für einen Gartenschlauch
- Medien zur Präsentation (Beamer / Fernseher)
- Es ist mindestens ein Sitzplatz pro Person vorhanden.
- Sie sprechen einen Termin mit uns ab.
- Medizinischer Mund- / Nasenschutz
- Nachweis über 3G Status möglichst in QR Form. Wird der Nachweis über einen offiziellen Testnachweis erbracht darf dieser bei einem PoC Test nicht älter als 24 Stunden oder bei einem PCR Test nicht älter als 48 Stunden sein.
- Ausweisdokument
Hinweise für Firmen:
Es ist notwendig vor dem Lehrgangstag einen Besichtigungstermin in Ihrer Firma zu vereinbaren.