Kranken-Transport

Viele Menschen können nicht selbst zu einem Arzt fahren.
Zum Beispiel weil sie alt sind oder krank.
Für diese Menschen gibt es den Kranken-Transport.
Der Kranken-Transport bringt Sie zu einem Arzt und wieder zurück.
Sind Sie bei einer gesetzlichen Kranken-Kasse versichert?
Dann können die Fahr-Kosten von der Kranken-Kasse bezahlt werden.
Das steht im Sozial-Gesetz-Buch 5.Paragraf 60.
Aber erst muss ein Arzt zustimmen.
Leisezeichen RD

Ansprechpartner

Michael Böckels
Tobias Stutz

Tel: 02161 46862-0
rettungsdienst(at)drk-mg(dot)de

Hohenzollernstr. 214
41063 Mönchengladbach

Für manche Fälle brauchen Sie zuerst die Zustimmung von der Kranken-Kasse.
Zum Beispiel für einen Kranken-Transport zu einer ambulanten Behandlung.
Nur mit einer Zustimmung werden die Fahr-Kosten dann bezahlt.
Es gibt aber auch Ausnahmen.
Zum Beispiel bei einer Chemo-Therapie oder bei einer Fahrt zur Dialyse.
Diese Fahrten bezahlt die Kranken-Kasse für Sie.
Auch für Schwer-Behinderte bezahlt die Kranken-Kasse die Fahr-Kosten. Zum Beispiel für diese Behinderungen:
  • Merk-Zeichen im Schwer-Behinderten-Ausweis:
aG
Das heißt:
Außergewöhnlich Geh-Behindert.
  • Merk-Zeichen im Schwer-Behinderten-Ausweis:
Bl
Das heißt:
Blind.
  • Merk-Zeichen im Schwer-Behinderten-Ausweis:
H
Das heißt:
Hilflos. Haben Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis mit diesen Zeichen?
Oder haben Sie Pflege-Stufe 2 oder 3?
Dann bezahlt die Kranken-Kasse Ihren Kranken-Transport. Nur einen kleinen Teil müssen Sie selbst bezahlen.
Das sind 10 Prozent des Fahr-Preises.
Aber nie mehr als 10 Euro.
Das gilt auch für Kinder und Jugendliche.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.
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Die DRK-Pflegeberater finden passgenaue Lösungen für Ihre Pflegesituation.

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