Brandschutzhelfer / Evakuierungshelfer
Betrieblicher Brandschutz gemäß § 10 ArbSchG
Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, geeignete Notfallmaßnahmen im Bezug auf Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen. Die Ausbildung und die Bestellung von Brandschutzhelfern (BSH) / Evakuierungshelfern sind diesbezüglich ein wesentlicher Beitrag.

Ansprechpartner
HerrChristian Grunow
Tel: 02161 46862-140
ausbildung@drk-mg.de Hohenzollernstr. 214
41063 Mönchengladbach
Dauer: 8 Unterrichtseinheiten
Kosten: 98 €
ANMELDEN HIER
Die Bescheinigung erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen, sowohl für die
- Aufgaben des Brandschutzhelfers (Rechte und Pflichten)
- Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
- Verbrennungslehre
- Löschmittel - Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Abwehrender Brandschutz
- Brandverhütung
- Vorbeugender Brandschutz
- Brandmeldeeinrichtungen
- Brandschutzordnung DIN 14096
- Verhalten im Brandfall
- Gefahren durch Brände und Verrauchung
- Flucht- und Rettungswege, Notausgänge
- Praktische Löschübung (Brandsimulator)
Voraussetzungen:
- Ausweisdokument
Hinweise für Firmen:
Die Berufsgenossenschaft zahlt keine Lehrgangsgebühren.
Voraussetzungen für eine „Ausbildung zum Brandschutzhelfer“ bei Ihnen:
- Mindestens eine 50qm Freifläche auf ihrem Firmengelände für die praktische Löschübung
- Wasseranschluss für einen Gartenschlauch
- Medien zur Präsentation (Beamer / Fernseher)
- Sie sind mindestens 7 Teilnehmer, oder bereit die Differenz (zu 7) mit jeweils 98 € zu zahlen
- Es ist mindestens ein Sitzplatz pro Person vorhanden
- Sie sprechen einen Termin mit uns ab.