Brandschutzunterweisung Ihrer Mitarbeiter
Betrieblicher Brandschutz gemäß § 10 ArbSchG
Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, geeignete Notfallmaßnahmen im Bezug auf Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen. .
Alle Beschäftigten müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungseinrichtungen etc.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Gebäuderäumung, Flucht- und Rettungswege, Sammelplatz) unterwiesen werden.

Ansprechpartner
HerrChristian Grunow
Tel: 02161 46862-140
ausbildung@drk-mg.de Hohenzollernstr. 214
41063 Mönchengladbach
Dauer: ca. 3,5 Stunden je nach Teilnehmerzahl
Kosten: 400 € / Kurs
Sie wünschen besondere Inhalte,
wir unterbreiten Ihnen auch ein individuelles Angebot
Teilnehmer: max. 15 Teilnehmer
Ort der Ausbildung: bei Ihnen vor Ort
Termine: nach Absprache
Inhalte: Brandschutzunterweisung und
praktische Löschübung (Brandsimulator)
Voraussetzungen für eine „Brandschutzunterweisung“ bei Ihnen:
- Mindestens eine 50qm Freifläche auf ihrem Firmengelände für die praktische Löschübung
- Wasseranschluss für einen Gartenschlauch
- Medien zur Präsentation (Beamer / Fernseher)
- Es ist mindestens ein Sitzplatz pro Person vorhanden.
- Sie sprechen einen Termin mit uns ab.
- Ausweisdokument
Hinweise für Firmen:
Es ist notwendig vor dem Lehrgangstag einen Besichtigungstermin in Ihrer Firma zu vereinbaren.