_MG_4112_bühne.jpg
SanitätsdienstSanitätsdienst

Sie befinden sich hier:

  1. Ehrenamt
  2. Leistungen
  3. Sanitätsdienst

Sanitätsdienst - schnelle Hilfe bei Veranstaltungen

Ob Rockkonzert, Fußballspiel, Karnevalsumzug oder Straßenfest – wo viele Menschen zusammenkommen, gibt es viele kleine und größere Notfälle. Ob ein Kind das Knie aufschürft, ein begeisterter Fan ohnmächtig wird oder einem Läufer beim Marathon die Luft ausgeht – der Sanitätsdienst des Deutschen Roten Kreuzes leistet schnelle Hilfe.

Ansprechpartner

Herr
René Hartmann


Tel: 02161 46862-0
ehrenamt@drk-mg.com

Hohenzollernstr. 214
41063 Mönchengladbach

Die ehrenamtlichen Helfer des Sanitätsdienstes sorgen für die schnelle und kompetente Versorgung bei Verletzungen und Erkrankungen. Falls notwendig, koordinieren sie auch den Transport ins Krankenhaus. Die freiwilligen Helfer werden sorgfältig ausgebildet und werden für ihre Einsätze angemessen ausgerüstet.

Durch die regelmäßigen Einsätze sind die DRK-Sanitäter erfahren und einsatzerprobt. Kommt es zu einem Massenanfall von Verletzten, beispielsweise nach einer Explosion oder einem Zugunglück, unterstützt der Sanitätsdienst den Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes. Die Sanitäter haben deshalb eine wichtige Funktion in der DRK-Katastrophenvorsorge.

Sie benötigen einen Sanitätswachdienst?

Sie haben hier die Möglichkeit uns die notwendigen Daten zu schicken, damit wir den Dienst einplanen bzw. Ihnen ein unverbindliches Angebot machen können.

hier ONLINE Anforderung Sanitätswachdienst

Welcher Aufwand ist erforderlich?

Behördliche Auflagen:

Ausgehend vom Erkenntnisstand vor der Veranstaltung hat die zuständige Behörde (meistens das Ordnungsamt) nach einer Gefahrenanalyse zu entscheiden, ob eine Veranstaltung genehmigt werden kann und ggf. unter welchen Auflagen.

In der Regel wird hierfür eine Gefährdungsanalyse (meist basierend auf dem so genannten "Maurer-Algorhitmus") erstellt. Hierbei sind lokale Besonderheiten (Erreichbarkeit für den Rettungsdienst, besondere Gefährdungslagen etc.) zu berücksichtigen.

Keine besonderen Auflagen:

Auch wenn keine besonderen Auflagen erteilt werden, kann eine Absicherung Ihrer Veranstaltung Ihrer Kunden / Besucher sinnvoll sein.


Wir beraten Sie hierbei gern! -kostenfrei